Behandlungskosten
Gesetzliche Grundlage:
"Die Tätigkeit des Heilpraktikers basiert auf einem im BGB geregelten Dienstvertrag mit dem Patienten, der laut §145 BGB nicht an eine Form gebunden ist und sogar ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssiges Handeln zustande kommen kann.
Der Heilpraktiker schließt hierbei mit dem Patienten einen Dienstvertrag gem. §§ 611-630 BGB, welcher ihn zur Leistung der versprochenen Dienste (Bemühen um Heilung oder Linderung einer Krankheit im gegenseitigen Einverständnis) und den Patienten zur Bezahlung einer Vergütung verpflichtet."
Klassische Homöopathie, Erstanamnese
Dauer des Erstgespräches: ca. 2h
Klassisch homöopathische Anamnese, Fragebogen, Untersuchung, ausführliche Repertorisation (Dauer ca. 2 h)
120,00 EuroFolgekonsultationen/auch telefonische Information
bis 0,5 Stunde
pro Stunde
bei telefonischer Konsultation, Konsultation per SMS oder per e-mail werden die Kosten anteilig nach Zeitaufwand berechnet
25,00 Euro
50,00 EuroBachblütentherapie
pro Behandlung; inklusive Bachblütenmischung
(nur Bachblütenmischung auffüllen - 5,00 €)
50,00 EuroVitalwellentherapie
Behandlung inklusive Beratung bis 15 Minuten
Behandlung inklusive Beratung bis 30 Minuten
Behandlung inklusive Beratung bis 60 Minuten
Hausbesuche nach Absprache15,00 Euro
30,00 Euro
60,00 EuroHypnotherapie
pro Behandlung (ca. 1 - 1,5h)
50,00 Euro Familienstellen/systemische Aufstellungsarbeit
Einzelsitzung
Gruppensitzung -für eine Familienaufstellung
Gruppensitzung -für jeden Teilnehmer/ Stellvertreter
90,00 Euro
90,00 Euro
10,00 EuroHausbesuche
Anfahrtsweg innerhalb von Havelberg pauschal
Anfahrt außerhalb von Havelberg (bis 20 km)
15,00 Euro
25,00 Euro
Zuschläge für Termine - auch telefonisch - außerhalb der Sprechstunde
Wochentags zwischen 19.30 Uhr und 22.00 Uhr
Wochentags zwischen 22.00 Uhr und 8.00 Uhr
Feiertage, Wochenende
+ 20 %
+ 40 %
+ 50 %
Ausfallgebühr
Ein vereinbarter Termin ist für uns beide verbindlich.
Da ich mir genügend Zeit und Ruhe für Sie nehmen möchte, führe ich eine reine Bestellpraxis.
Bei einer Erstanamnese sind in der Regel zwei Stunden für Sie reserviert. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bin ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir dies spätestens 24 Stunden vorher telefonisch mitteilen.
Nicht eingehaltene Termine werden zum entsprechenden Tarif in Rechnung gestellt (siehe Behandlungskosten).
Hinweis für private Krankenversicherungen
Bei den jeweiligen Krankenversicherungen gibt es Unterschiede in der Erstattung von Heilpraktikerrechnungen. Vor allem bei der Erstanamnese ist damit zu rechnen, dass der Patient Eigenleistungen zu erbringen hat.
Beihilfeberechtigte
Die Beihilfestellen übernehmen fast ausschließlich nur einen Teil der Kosten.
gesetzliche Krankenversicherung
Die wenigsten gesetzlichen Krankenkassen erstatten Ihren Mitgliedern Behandlungskosten, welche vom Heilpraktiker erbracht wurden.
Hierbei bietet sich jedoch an eine Zusatzversicherung abzuschließen. Die Kosten sind relativ gering, vor allem für Kinder.
Informationen dazu liegen in der Praxis aus.
Hinweis zur GebüH
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ist aus dem Jahre 1985.
Dieses Verzeichnis ist nicht bindend für Heilpraktiker, Beihilfestellen, Krankenversicherer.
Der hohe Zeitaufwand, den z.B. eine homöopathische Behandlung erfordert, wird hier leider nicht berücksichtigt.
Aus diesem Grund vereinbare ich mit meinen Patienten die oben stehenden Preise.
Bei Unklarheiten oder Fragen nehmen Sie bitte im Vorfeld Kontakt mit mir auf. >
Heilpraktikerin Anja Joensson